Erwachsenenbildung: Die Regelungen seit dem 15. Juni 2020

Seit dem 29. Mai 2020 dürfen laut der 231. COVID-19-Lockerungsverordnung Veranstaltungen in der Erwachsenenbildung mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden. Dabei ist der geltende Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen den Personen zu beachten. Dieser gilt im Kursraum, in der Bildungseinrichtung und auch außerhalb.

In Schulungsgebäuden besteht ab sofort keine Mund-Nasen-Schutz-Verpflichtung mehr, außer der Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen kann nicht eingehalten werden. Auch im Kursraum gibt es keine Verpflichtung einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen, sofern sich die TeilnehmerInnen auf Ihren Sitzplätzen befinden. Auch die KursleiterInnen und Vortragenden müssen im Kursraum keinen MNS tragen.


Aus dem Hygienehandbuch des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung:

  • Bitte beachten Sie bei der Anreise zur Bildungseinrichtung, dass Sie einen Meter Abstand halten und tragen sie in öffentlichen Verkehrsmitteln Ihren Mund-Nasen-Schutz.
  • Bitte betreten Sie die Bildungseinrichtung einzeln und achten Sie auf den Sicherheitsabstand. Gleich nach dem Betreten können Sie Ihre Hände desinfizieren oder sich die Hände waschen.
  • In der Bildungseinrichtung halten Sie bitte den Mindestabstand von einem Meter ein. Waschen Sie sich regelmäßig Ihre Hände und berühren sie weder Augen, Nase oder Mund. Achten sie bitte auf Atemhygiene: Halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt und entsorgen Sie dieses sofort.
    Wir empfehlen allen Personen im Gebäude das Tragen von Schutzmasken. Im Unterrichtsraum ist dies, sofern sich alle Personen auf Ihren Sitzplätzen befinden, nicht notwendig.
    Im Kursraum: Bitte regelmäßig lüften. Idealerweise nach jeder Stunde 5 Minuten lang (wenn möglich Querlüftung).


Symptome?

  • 1450 anrufen! Wenn eine Person im Gebäude Symptome aufweist oder befürchtet, an COVID-19 erkrankt zu sein, muss diese Person sofort in einem eigenen, abgesonderten Raum untergebracht werden.
  • Kontaktieren Sie unmittelbar die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450 und die Bildungseinrichtung.

Vor und im Eingangsbereich der Bildungseinrichtung gilt:

Im Gebäude gilt:

Im Kursraum gilt: